LexCap
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LexCap · Prozessfinanzierung

Ihr Recht.
Wir finanzieren.

Ein Rechtsstreit braucht mehr als gute Argumente. LexCap finanziert die Durchsetzung geeigneter Ansprüche. Wir tragen die vereinbarten Verfahrenskosten und erhalten im Erfolgsfall eine Beteiligung am Erlös. Sie müssen diese Kosten nicht vorstrecken.

Ihr Anspruch
im Mittelpunkt
Ihre Mittel
bleiben frei
Klare Kosten
vor dem Start
Säule und Waage der Justiz

Welche Lage passt zu Ihnen?

Recht haben und einen Anspruch durchsetzen sind zwei verschiedene Dinge. Besonders dann, wenn Kosten und wirtschaftliches Risiko im Weg stehen.

Die Gegenseite zahlt nicht

Sie haben eine Forderung, doch die Zahlung bleibt aus. Um weiterzukommen, müssen Sie verhandeln oder klagen. Dabei entstehen Kosten, bevor Sie wissen, ob und wann Sie Ihr Geld erhalten.

Die Verfahrenskosten halten Sie zurück

Anwalt, Gericht und Sachverständige verlangen häufig Vorschüsse. Geht ein Verfahren verloren, können auch Kosten der Gegenseite hinzukommen. Ein berechtigter Anspruch allein nimmt Ihnen dieses Risiko nicht ab.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht

Nicht jeder Streit ist versichert. Entscheidend sind Ihr Vertrag, das Rechtsgebiet und der Zeitpunkt, zu dem der Streit entstanden ist. Fehlt die Deckung, kann eine Prozessfinanzierung eine Alternative sein.

Sie möchten Ihre Liquidität erhalten

Auch wer einen Prozess selbst bezahlen könnte, muss sein Kapital nicht dafür binden wollen. Eine Finanzierung kann helfen, Geld für das Unternehmen oder private Vorhaben verfügbar zu halten.

Das Prinzip dahinter

Damit Ihr gutes Recht nicht am Geld scheitert.

Wer sein Recht gegen Widerstand durchsetzt, muss normalerweise in Vorleistung gehen. Für Kanzlei, Gericht und Gutachten werden Vorschüsse fällig, lange bevor die Gegenseite zahlt. Prozessfinanzierung trennt die Durchsetzung Ihres Anspruchs von der Frage, ob Sie diese Kosten selbst tragen möchten. LexCap übernimmt bei geeigneten Fällen die vereinbarten Kosten gegen eine Beteiligung am erzielten Erlös.

Finanzierung statt Kostendruck

Eine gesicherte Finanzierung kann Ihre Verhandlungsposition stärken. Ob eine außergerichtliche Einigung oder ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fall ab.

Kanzlei und Finanzierer: zwei Aufgaben

Ihre Kanzlei berät Sie, bewertet rechtliche Schritte und vertritt Ihren Anspruch. Der Prozessfinanzierer prüft die Finanzierung und übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten.

Klare Bedingungen vor dem Start

Welche Kosten gedeckt sind, wie ein Vergleich behandelt wird und wann eine Beteiligung anfällt, gehört in den Finanzierungsvertrag. So kennen Sie die Grundlage Ihrer Entscheidung.

Wie ein Fall bei uns abläuft

Von der ersten Schilderung bis zur Abrechnung: Zuerst wird geprüft, dann werden die Bedingungen vereinbart. Nicht jede Anfrage führt zu einer Finanzierung.

  1. 01

    Sie schildern Ihren Fall

    Schreiben Sie an info@lexcap.de: Worum geht es, gegen wen richtet sich der Anspruch und in welcher Höhe? Nennen Sie auch den Stand des Verfahrens und bekannte Fristen.

  2. 02

    Wir prüfen die Aussichten

    Für die Finanzierungsprüfung zählen die rechtlichen Erfolgsaussichten, die Beweislage, die erwarteten Kosten und die Zahlungsfähigkeit der Gegenseite. Relevante Unterlagen helfen bei der Einschätzung.

  3. 03

    Sie erhalten klare Konditionen

    Kommt eine Finanzierung infrage, werden Kostenübernahme und Erfolgsbeteiligung im Vertrag festgehalten. Auch Kosten der Gegenseite und mögliche weitere Instanzen werden darin geregelt.

  4. 04

    Ihre Kanzlei verfolgt den Anspruch

    Auf Grundlage der vereinbarten Finanzierung führt Ihre Kanzlei die Verhandlungen oder das Verfahren. LexCap trägt die vom Finanzierungsvertrag erfassten Kosten.

  5. 05

    Nur im Erfolg werden wir beteiligt

    Wird ein Erlös erzielt, erfolgt die Abrechnung nach dem Vertrag. Ohne Erfolg fällt keine Erfolgsbeteiligung an; die übernommenen Verfahrenskosten trägt LexCap im vereinbarten Umfang.

Häufige Fragen zur Prozessfinanzierung

Was die meisten wissen möchten, bevor sie sich bei uns melden.

Für wen kommt Prozessfinanzierung infrage?
Für Privatpersonen und Unternehmen, die einen wirtschaftlich werthaltigen Anspruch durchsetzen möchten, ohne die Verfahrenskosten selbst vorzufinanzieren. Typische Beispiele sind vertragliche Forderungen, Pflichtteilsansprüche oder Schadensersatz. Ob Ihr konkreter Fall finanzierbar ist, wird individuell geprüft.
Welche Kosten können übernommen werden?
Eine Prozessfinanzierung kann Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Kosten für Sachverständige abdecken. Auch erstattungsfähige Kosten der Gegenseite können dazugehören. Entscheidend ist, welche Positionen, Verfahrensschritte und Instanzen im Finanzierungsvertrag vereinbart sind.
Wie hoch ist die Erfolgsbeteiligung?
Die Beteiligung wird vorab vereinbart. Ihre Höhe hängt unter anderem vom erwarteten Aufwand, dem Kostenrisiko und den Erfolgsaussichten ab. Im Vertrag wird auch festgelegt, wie der Erlös verteilt wird und welche Kosten zuvor berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn ich den Prozess verliere?
Bei einer erfolgsabhängigen Finanzierung fällt ohne Erlös keine Erfolgsbeteiligung an. Der Finanzierer trägt die vertraglich übernommenen Kosten. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss besonders, ob gegnerische Anwaltskosten und weitere Instanzen erfasst sind und welche Ausnahmen gelten.
Reicht ein guter Anspruch für die Finanzierung?
Nicht allein. Neben der rechtlichen Grundlage zählen die verfügbaren Beweise, das Verhältnis von Forderung und Kosten sowie die Möglichkeit, einen Erlös tatsächlich einzuziehen. Ein Urteil hilft wirtschaftlich wenig, wenn die Gegenseite nicht zahlen kann.
Muss es immer zu einer Klage kommen?
Nein. Ein Anspruch kann auch durch einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich erledigt werden. Welche Schritte finanziert werden und wie eine Einigung abgerechnet wird, richtet sich nach dem Vertrag. Ihre Kanzlei berät Sie zu den rechtlichen Folgen eines Angebots.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht.

Beschreiben Sie Ihren Anspruch, den ungefähren Streitwert und den bisherigen Verlauf. Haben Sie bereits eine Kanzlei oder stehen Fristen an? Nehmen Sie diese Angaben bitte in Ihre Nachricht auf.

info@lexcap.de