LexCap · Prozessfinanzierung
Ein Rechtsstreit braucht mehr als gute Argumente. LexCap finanziert die Durchsetzung geeigneter Ansprüche. Wir tragen die vereinbarten Verfahrenskosten und erhalten im Erfolgsfall eine Beteiligung am Erlös. Sie müssen diese Kosten nicht vorstrecken.

Recht haben und einen Anspruch durchsetzen sind zwei verschiedene Dinge. Besonders dann, wenn Kosten und wirtschaftliches Risiko im Weg stehen.
Sie haben eine Forderung, doch die Zahlung bleibt aus. Um weiterzukommen, müssen Sie verhandeln oder klagen. Dabei entstehen Kosten, bevor Sie wissen, ob und wann Sie Ihr Geld erhalten.
Anwalt, Gericht und Sachverständige verlangen häufig Vorschüsse. Geht ein Verfahren verloren, können auch Kosten der Gegenseite hinzukommen. Ein berechtigter Anspruch allein nimmt Ihnen dieses Risiko nicht ab.
Nicht jeder Streit ist versichert. Entscheidend sind Ihr Vertrag, das Rechtsgebiet und der Zeitpunkt, zu dem der Streit entstanden ist. Fehlt die Deckung, kann eine Prozessfinanzierung eine Alternative sein.
Auch wer einen Prozess selbst bezahlen könnte, muss sein Kapital nicht dafür binden wollen. Eine Finanzierung kann helfen, Geld für das Unternehmen oder private Vorhaben verfügbar zu halten.
Das Prinzip dahinter
Wer sein Recht gegen Widerstand durchsetzt, muss normalerweise in Vorleistung gehen. Für Kanzlei, Gericht und Gutachten werden Vorschüsse fällig, lange bevor die Gegenseite zahlt. Prozessfinanzierung trennt die Durchsetzung Ihres Anspruchs von der Frage, ob Sie diese Kosten selbst tragen möchten. LexCap übernimmt bei geeigneten Fällen die vereinbarten Kosten gegen eine Beteiligung am erzielten Erlös.
Eine gesicherte Finanzierung kann Ihre Verhandlungsposition stärken. Ob eine außergerichtliche Einigung oder ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fall ab.
Ihre Kanzlei berät Sie, bewertet rechtliche Schritte und vertritt Ihren Anspruch. Der Prozessfinanzierer prüft die Finanzierung und übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten.
Welche Kosten gedeckt sind, wie ein Vergleich behandelt wird und wann eine Beteiligung anfällt, gehört in den Finanzierungsvertrag. So kennen Sie die Grundlage Ihrer Entscheidung.
Von der ersten Schilderung bis zur Abrechnung: Zuerst wird geprüft, dann werden die Bedingungen vereinbart. Nicht jede Anfrage führt zu einer Finanzierung.
Schreiben Sie an info@lexcap.de: Worum geht es, gegen wen richtet sich der Anspruch und in welcher Höhe? Nennen Sie auch den Stand des Verfahrens und bekannte Fristen.
Für die Finanzierungsprüfung zählen die rechtlichen Erfolgsaussichten, die Beweislage, die erwarteten Kosten und die Zahlungsfähigkeit der Gegenseite. Relevante Unterlagen helfen bei der Einschätzung.
Kommt eine Finanzierung infrage, werden Kostenübernahme und Erfolgsbeteiligung im Vertrag festgehalten. Auch Kosten der Gegenseite und mögliche weitere Instanzen werden darin geregelt.
Auf Grundlage der vereinbarten Finanzierung führt Ihre Kanzlei die Verhandlungen oder das Verfahren. LexCap trägt die vom Finanzierungsvertrag erfassten Kosten.
Wird ein Erlös erzielt, erfolgt die Abrechnung nach dem Vertrag. Ohne Erfolg fällt keine Erfolgsbeteiligung an; die übernommenen Verfahrenskosten trägt LexCap im vereinbarten Umfang.
Was die meisten wissen möchten, bevor sie sich bei uns melden.
Beschreiben Sie Ihren Anspruch, den ungefähren Streitwert und den bisherigen Verlauf. Haben Sie bereits eine Kanzlei oder stehen Fristen an? Nehmen Sie diese Angaben bitte in Ihre Nachricht auf.
info@lexcap.de